Kosten
Die Schwerpunktpraxis AD(H)S im Erwachsenenalter ist eine reine Privatpraxis. Das Angebot richtet sie sich dementsprechend an privatversicherte oder selbstzahlende Menschen mit dem Verdacht auf eine oder einer schon diagnostizierten AD(H)S. Leider werden die Leistungen in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Sie erhalten über die PVS-Schleswig-Holstein-Hamburg (https://www.pvs-se.de) von uns eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen. Sie können diese Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen, um eine Erstattung gemäß Ihrem individuellen Versicherungstarif zu beantragen.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Kosten für die Testdiagnostik nicht vollständig übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab über eine mögliche Kostenübernahme.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach dem individuellen Aufwand der erbrachten Leistungen. Es ist daher nicht möglich, im Voraus verbindliche Auskünfte über die anfallenden Kosten zu geben.
💡 Im Einzelfall konnten Patient:innen in der Vergangenheit eine Kostenerstattung durch ihre gesetzliche Krankenkasse erreichen – dies ist jedoch individuell verschieden und muss im Vorfeld direkt mit Ihrer Kasse geklärt werden.
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Erstgespräch
Behandlung einer vordiagnostizierten AD(H)S oder Beratungsgespräch ohne folgende Diagnostik
Kosten: je nach Aufwand/Dauer. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach dem individuellen Aufwand der erbrachten Leistungen.
Ein übliches Erstgespräch über ca. 90 Minuten kostet zwischen 200 - 310 Euro.
Die Praxis ist eine reine Terminpraxis, Termine werden exklusiv vergeben. Bei Nicht-Erscheinen kann ggf. kein*e Ersatzpatient*in einbestellt werden. Dementsprechend muss bei Terminabsage unter 24 Stunden im Voraus ein Ausfallhonorar berechnet werden, wenn kein*e andere*r Patient*in einbestellt werden kann. Ausnahme sind hier attestierte Krankheitsfälle. Eine Terminbuchung ohne Zustimmung zum Ausfallhonorar ist nicht möglich.
AD(H)S Diagnostik
Eine AD(H)S Diagnostik umfasst in unserer Schwerpunktpraxis zumeist 3 Termine (Beratungs-/Erstgespräch, Testungstermin und Befundbesprechung), sowie ein ausführliches online Fragepaket, sowie einen umfangreichen Verfahrensspezifischen Bericht Zusammenfassende Beurteilung mit Behandlungsempfehlung. Wenn notwendig, werden weitere Termine individuell vereinbart. Die Kosten der Diagnostik sind abhängig vom individuell benötigten Aufwand.
Für das Honorar gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Die im Folgenden genannten Beträge entsprechen der aktuellen Fassung der GOÄ vom 12. Januar 2025. Die Abrechnung erfolgt stets gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Sätzen der GOÄ, wodurch sich die Berechnung des Honorars gegebenenfalls verändern kann.
Eine AD(H)S Diagnostik ohne Zusatztermine kostet zwischen 700 und 800 €. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach dem individuellen Aufwand der erbrachten Leistungen.
Zusatzkosten können z.B. für weitere Termine sowie eine Behandlungsplanung/Einleitung einer medikamentösen Behandlung entstehen.
Die Praxis ist eine reine Terminpraxis, Termine werden exklusiv vergeben. Bei Nicht-Erscheinen kann ggf. kein*e Ersatzpatient*in einbestellt werden.
Dementsprechend muss bei Terminabsage unter 24 Stunden im Voraus ein Ausfallhonorar berechnet werden, wenn kein*e andere*r Patient*in einbestellt werden kann. Ausnahme sind hier attestierte Krankheitsfälle. Eine Terminbuchung ohne Zustimmung zum Ausfallhonorar ist nicht möglich.
Behandlung
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach dem individuellen Aufwand der erbrachten Leistungen. Je nach Aufwand/Dauer.
Einen Überblick über weitere Leistungen und die häufigsten Abrechnungsziffern in der Praxis erhalten Sie mit dem Behandlungsvertrag.
Die Praxis ist eine reine Terminpraxis, Termine werden exklusiv vergeben. Bei Nicht-Erscheinen kann ggf. kein*e Ersatzpatient*in einbestellt werden.
Dementsprechend muss bei Terminabsage unter 24 Stunden im Voraus ein Ausfallhonorar berechnet werden, wenn kein*e andere*r Patient*in einbestellt werden kann. Ausnahme sind hier attestierte Krankheitsfälle. Eine Terminbuchung ohne Zustimmung zum Ausfallhonorar ist nicht möglich.
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